Bei deutschen Wettanbietern taucht auf dem Wettschein oft ein Abzug auf, über den sich viele Kunden wundern: die Wettsteuer. Hier erklären wir, woher sie kommt und warum sie bei Wettanbietern ohne LUGAS meist fehlt.
Die Rechtsgrundlage
Die Sportwettensteuer ist im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelt. Seit 2012 fallen auf Sportwetten, die in Deutschland angeboten werden, 5 % des Einsatzes an. Steuerschuldner ist der Anbieter. Für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker gilt seit Juli 2021 ein eigener Satz von 5,3 %.
Wer zahlt am Ende?
Formal führt der Anbieter die Steuer ab. Viele deutsche Buchmacher geben sie aber an ihre Kunden weiter, entweder als Abzug vom Einsatz oder als Abzug vom Gewinn. Manche übernehmen sie ganz oder teilweise als Werbeargument.
Rechenbeispiel
| Mit 5 % Abzug vom Einsatz | Ohne Abzug | |
|---|---|---|
| Einsatz | 100 € | 100 € |
| Wirksamer Einsatz | 95 € | 100 € |
| Quote | 2,00 | 2,00 |
| Auszahlung bei Gewinn | 190 € | 200 € |
Auf eine einzelne Wette wirken 5 % klein. Über hunderte Wetten summiert sich der Unterschied aber deutlich.
Und bei Wettanbietern ohne LUGAS?
Internationale Anbieter ohne deutsche Lizenz führen die deutsche Wettsteuer in der Regel nicht ab und ziehen sie deshalb auch nicht von Einsatz oder Gewinn ab. Das ist ein Grund, warum ihre Quoten im direkten Vergleich oft höher wirken. Einen Überblick über die Anbieter finden Sie im Vergleich.
